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Auszug - B 11 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet : "östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg""  

23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf
VO/08/2021/281 B 11 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet : "östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg""
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

1. r das Gebiet „östlich der Kieler Straße (L319) zwischen Kieler Straße 131 - 159, gegenüber Kieler Straße 134-164, gegenüber Gewerbegebiet "Kembarg" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für Gewerbe und Wohnen

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro dn-stadtplanung, Frau Danne,

Kellerstr. 49

25462 Rellingen

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Wiemersdorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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