Auszug - F5 - Endgültiger Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“ der Gemeinde Großenaspe
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 12.07.2021 und am 11.11.2021mit folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 12.07.2021, TOP 8
und Beschluss vom 11.11.2021 TOP 12
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 15 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |