Auszug - Einziehung (Entwidmung) eines Straßenteils in der Straße "Beekhalf"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Geänderter Beschluss:
Gemäß § 8 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird ein Teilstück des Grundstückes der Gemarkung Großenaspe, Flur 27, Flurstück 2/63 (genaue Lage siehe Anlage, rot schraffierter Bereich) Straße „Beekhalf“ eingezogen, sobald das betreffende Teilstück verkauft wurde.
Das Teilstück hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 4 Wochen zur Einsicht auszulegen.
Danach besteht noch zwei Wochen die Möglichkeit, Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Nach Ablauf der Frist werden evtl. Einwände an den Träger der Straßenbaulast zur Entscheidung weitergeleitet. Wenn keine relevanten Einwände vorliegen, gilt das Teilstück nach Ablauf der Fristen als eingezogen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 15 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |