Holsteiner Auenland         

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Auszug - Einziehung (Entwidmung) eines Straßenteils in der Straße "Beekhalf"  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:09 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2021/317 Einziehung (Entwidmung) eines Straßenteils in der Straße "Beekhalf"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Geänderter Beschluss:

Gemäß § 8 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird ein Teilstück des Grundstückes der Gemarkung Großenaspe,  Flur 27, Flurstück 2/63 (genaue Lage siehe Anlage, rot schraffierter Bereich) Straße „Beekhalf“ eingezogen, sobald das betreffende Teilstück verkauft wurde.

 

Das Teilstück hat keine Verkehrsbedeutung mehr.

 

Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen und 4 Wochen zur Einsicht auszulegen.

 

Danach besteht noch zwei Wochen die Möglichkeit, Einwände gegen die Einziehung schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

Nach Ablauf der Frist werden evtl. Einwände an den Träger der Straßenbaulast zur Entscheidung weitergeleitet. Wenn keine relevanten Einwände vorliegen, gilt das Teilstück nach Ablauf der Fristen als eingezogen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

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Enthaltungen

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