Auszug - Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)
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Wortprotokoll Beschluss |
2021-14-06 Bestattungskosten:
Die Gemeinde (n) haben die Kosten zu tragen für die Bestattung von Menschen, die ohne Angehörige versterben und auch keine Erben haben (oder wo die Erben nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit zur Bestattung ermittelt werden können) . Es gibt hierfür eine vorgeschriebene Frist, innerhalb der die Bestattung zu erfolgen hat.
Die Kosten der Bestattung werden jedoch regelmäßig als Forderungen beim Nachlassgericht / dem Nachlasspfleger angemeldet. Die Einnahmen tauchen dann jedoch erst zeitverzögert als Einnahme bei der Gemeinde auf, da die Nachlasspflegschaft oft umfangreiche Recherchen durchzuführen hat, bevor überhaupt ein Erbe ermittelt oder Vermögen verwertet wird (z.B. immobilienverkauf).
Der Ergebnispunkt ist jedoch für die Gemeindevertretung erledigt, weil kein aktives Handeln der GV notwendig ist.
Nr. | Stichwort | zu erledigen durch | zu erledigen bis | Rückmeldung an | Anmerkungen |
2021/14/06 | Bestattungskosten | FB II |
| GV | erledigt |