Auszug - B9 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug "Jettkamp (Jedkamp)" für das Gebiet "Lohweg 22 bis 40"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug “Jettkamp (Jedkamp)“ für das Gebiet „Lohweg 22 bis 40“
- Die Gemeindevertretung nimmt die Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung wird sich noch intern beraten, ob die Festsetzungen so durchgeführt werden sollen, oder ob noch Änderungen in den Entwürfen vorzunehmen sind.
Die Gemeindevertretung beschließt jedoch, die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Lohweg 22 bis 40“ aufzuheben. Der Bebauungsplan Nr. 9 ist erst am 23.06.2016 in Kraft getreten und somit noch nicht 7 Jahre in Kraft. Eine Änderung eines Bebauungsplanes kann nach § 42 BauGB Schadensersatzansprüche auslösen, sofern ein Bebauungsplan geändert wird, der noch nicht 7 Jahre in Kraft war. Die Gemeinde hebt aus diesem Grund die Satzung über die Veränderungssperre, die am 01.09.2021 beschlossen und nach Bekanntmachung am 28.09.2021 in Kraft getreten ist, auf. Diese Aufhebung ist bekannt zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 1 |