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Auszug - F 25 und B 27 - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des Bebauungsplanes Nr. 27 "Halloh 2" für die Ausweisung eines Sondergebietes Bildung,Landwirtschaft und Ökologie für das Gebiet "nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges"  

21.Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2022/332 F 25 und B 27 - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des Bebauungsplanes Nr. 27 "Halloh 2" für die Ausweisung eines Sondergebietes Bildung, Landwirtschaft und Ökologie für das Gebiet "nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Der Ausschussvorsitzende Bernd Konrad erläutert den Sachverhalt

 

Hintergründe:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat am 03.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 gefasst. Siehe hierzu TOP 10 der Sitzung vom 03.11.2020 Vorlage VO 16/2020/219.

 

Im Nachgang an den Beschluss wurden die Antragsteller vom Amt (Bauleitplanung) angeschrieben, weil die Kostenübernahmeerklärung abgegeben werden sollte.

Die Kostenschätzung für die Kostenübernahmeerklärung basiert auf den Ausführungen und Lageplan im Antrag vom (ohne Datum), der auch Grundlage für den Beschluss war.

Auf die Kostenübernahmeerklärung haben die Antragsteller zwar nicht gegenüber dem Amt reagiert; es fanden jedoch Gespräche zwischen den Antragstellern und der Gemeinde (Bürgermeister und PUMA) statt.

Aufgrund der hohen Kosten für die Bauleitplanung haben sich die Antragsteller mit Mail an den Bürgermeister gewandt und ein abgeändertes Konzept unter geänderter Flächenkulisse abgegeben.

Diese Unterlagen hat der Bürgermeister an den PUMA weitergeleitet, der die Unterlagen an Frau Scheunemann (Amt Bauleitplanung) mit der Bitte weiterleitete, einen geänderten Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

Grundsätzlich ist zwar eine Änderung / Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses nicht erforderlich, weil die Details der Planung im Entwurf abgearbeitet werden und die Gemeinde im Aufstellungsbeschluss eine größere Kulisse auch befürwortet hat.

Allerdings macht es auch Sinn, den PUMA über die geänderte Planung in Kenntnis zu setzen.

Die Kosten für die Bauleitplanung sind nach wie vor vom Antragsteller zu übernehmen und für die weitere Planung ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

Die ursprünglich kalkulierten Kosten werden sich im Rahmen der geänderten Kulisse wohl reduzieren, da das Plangebiet für den Bebauungsplan von 5,24 ha auf ungefähr 1,2 ha reduziert wird.

Beschluss:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss nimmt den geänderten Antrag zur Kenntnis und befürwortet die Planung unter der kleineren Flächenkulisse.

Die Planungskosten sind nach wie vor vom Antragsteller zu übernehmen. Eine geänderte Kostenübernahmeerklärung ist vorzubereiten und dem Antragsteller zu übersenden.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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