Auszug - Nutzungs- und Entgeltordnung für das Feuerwehr- und Bürgerhaus
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Nutzungs- und Entgeltordnung ab den 01.10.2013 mit folgenden Änderungen:
§ 2, 3. Satz muss heißen:
Der Bürgermeister kann seine Aufgaben, die aus der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Bürger- und Feuerwehrhaus herrühren, auf einen von ihm Beauftragten übertragen.
§ 12 muss heißen:
Es wird ein Vertrag geschlossen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Veranstalter die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Feuerwehr- und Bürgerhaus an. Er erhält ein Exemplar.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |