Holsteiner Auenland         

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Auszug - Neubau kommunaler Bauhof; Vergabe von Planungsleistungen  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2022/168 Neubau kommunaler Bauhof; Vergabe von Planungsleistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dany Michaela Kasprzak
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kasprzak, Dany
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frank Meier berichtet vorab über folgende Aspekte:

  1. Die Baupreise explodieren zurzeit extrem. Ist es überhaupt sinnvoll die Planung und eine Kostenschätzung in Auftrag zu geben? Die Baukosten können momentan vorausschauend nicht realistisch geschätzt werden.
  2. Wenn der Bauausschuss den Bedarf für eine Halle festlegt, könnte bei den Fertighallenhersteller ein unverbindliches, schlüsselfertiges Angebot eingeholt werden. Die Hallen können in sämtlichen Varianten (gedämmte Halle, als kalte Halle, mit Schleppdach, Rolltoren, Fenster, Außentüren…) gebaut werden. Die Statik und der Bauantrag sind in den Festpreisen enthalten. Die Hallen können auch zu einem späteren Zeitpunkt, ohne größeren statischen Aufwand, erweitert werden. Für Waschräume und ein eventuelles Büro könnten Container in der Halle aufgestellt werden. Das Investitionsvolumen für solch eine „Standardhalle“ ist relativ gering, gegenüber einer konventionell geplanten und gebauten Halle. Ein teurer Planungsauftrag ist nicht notwendig.
  3. Konventionell (nach Bedarf und Vorgaben) geplante Halle, bei den namenhaften Hallenherstellern (Schütt Hallenbau, Bartram…) als schlüsselfertige Halle, einschl. der Architektenkosten anfragen. Eine nicht sehr aufwendige Ausschreibung könnten die Bauingenieure vom Amt Bad Bramstedt-Land ausarbeiten.
  4. Es wird ein Investor gesucht, der den Bauhof kompl. nach Vorgaben errichtet und an die Gemeinde vermietet. Das Grundstück wird an den Investor verkauft. Der Kapitaldienst bei dieser Variante ist für die Gemeinde sehr gering.

Nach ausgiebiger Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung wird im Anschluss folgender Beschluss gefasst:

geändert lt. GV-Sitzung vom 15.06.2022


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Planungsleistung für den Neubau eines kommunalen Bauhofes auf Grundlage der HOAI 2021 an das Architekturbüro SCHNACK + ELLERBROCK aus Bad Bramstedt zu vergeben.

here Information zum Honorarangebot erfolgt in der GV.


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

3

Enthaltungen

0

 

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