Auszug - B3 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan - hier Bebauungsplan Nr. 3 1. Änderung für das Gebiet "Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Gartenstraße 1 bis 7 und Austraße 23 und 23 a"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 3 1. Änderung für das Gebiet „Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Gartenstraße 1 bis 7 und Austraße 23 und 23 a“
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 3 1. Änderung für das Gebiet „Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Gartenstraße 1 bis 7 und Austraße 23 und 23 a“ zu ändern.
1. Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.
2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |