Auszug - B6 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan - hier Bebauungsplan Nr. 6 1. Änderung für das Gebiet "Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 6 1. Änderung für das Gebiet "Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges"
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 6 1. Änderung für das Gebiet "Teilgebiet südlich der Dorfstraße und der Kampstraße, östlich des Lohweges" zu ändern.
- Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.
- Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Matthias Gudat
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |