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Auszug - B8 T2 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan - hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil II 1. Änderung für das Gebiet "südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"   

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2022/175 B8 T2 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil II 1. Änderung für das Gebiet "südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Aufgrund der Befangenheit des Bürgermeisters übernimmt der stellv. Bürgermeister Christian Lübbers die Sitzungsleitung.

 

Beschluss:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan

- hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil II 1. Änderungr das Gebiet „stliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne

 

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,

 

den Bebauungsplan Nr. 8 Teil II 1. Änderungr das Gebiet „stliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne zu ändern.

 

1. Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.

Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.

 

Bemerkung:

Aufgrund § 22 GO wäre auch Andreas Henze ausgeschlossen, er war jedoch entschuldigt.
 

Gemäß des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Torben Aszmoneit, Bernd Aszmoneit, Jan Stahl, Julia Wodicka


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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