Holsteiner Auenland         

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Auszug - Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 19.04.2022  

23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Sitzungsniederschrift vom 19.04.2022 wird von der Gemeindevertretung mit folgenden Änderungen genehmigt:

TOP 6 – Neubau kommunaler Bauhof; Vergabe von Planungsleistungen

Frank Meier berichtet vorab über folgende Aspekte:

  1. Die Baupreise explodieren zurzeit extrem. Ist es überhaupt sinnvoll die Planung und eine Kostenschätzung in Auftrag zu geben? Die Baukosten können momentan vorausschauend nicht realistisch geschätzt werden.
  2. Wenn der Bauausschuss den Bedarf für eine Halle festlegt, könnte bei den Fertighallenhersteller ein unverbindliches, schlüsselfertiges Angebot eingeholt werden. Die Hallen können in sämtlichen Varianten (gedämmte Halle, als kalte Halle, mit Schleppdach, Rolltoren, Fenster, Außentüren…) gebaut werden. Die Statik und der Bauantrag sind in den Festpreisen enthalten. Die Hallen können auch zu einem späteren Zeitpunkt, ohne größeren statischen Aufwand, erweitert werden. Für Waschräume und ein eventuelles Büro könnten Container in der Halle aufgestellt werden. Das Investitionsvolumen für solch eine „Standardhalle“ ist relativ gering, gegenüber einer konventionell geplanten und gebauten Halle. Ein teurer Planungsauftrag ist nicht notwendig.
  3. Konventionell (nach Bedarf und Vorgaben) geplante Halle, bei den namenhaften Hallenherstellern (Schütt Hallenbau, Bartram…) als schlüsselfertige Halle, einschl. der Architektenkosten anfragen. Eine nicht sehr aufwendige Ausschreibung könnten die Bauingenieure vom Amt Bad Bramstedt-Land ausarbeiten.
  4. Es wird ein Investor gesucht, der den Bauhof kompl. nach Vorgaben errichtet und an die Gemeinde vermietet. Das Grundstück wird an den Investor verkauft. Der Kapitaldienst bei dieser Variante ist für die Gemeinde sehr gering.

Nach ausgiebiger Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung wird im Anschluss folgender Beschluss gefasst:

 

Die Gemeindevertretung stimmt diesen Änderungen zu.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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