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Auszug - B 30 - Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 30 für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich Mitte zwischen Hauptstraße und Kirchstraße"  

23. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2022/361 B 30 - Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 30 für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich Mitte zwischen Hauptstraße und Kirchstraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sarina Kleingarn
2. Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

1. r das Gebiet „Ortskern - Teilbereich Mitte zwischen Hauptstraße und Kirchstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich

 

Es soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll entfallen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

  1.      Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

  1. Die Gemeinde Großenaspe liegt in einem Bereich, für den eine Kampfmitteluntersuchung durchzuführen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgendes

Mitglied des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Jens Schümann


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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