Holsteiner Auenland         

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Auszug - Sachstandsbericht zu Kleinkläranlagen  

19. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 10
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
 
Wortprotokoll

Der leitende Verwaltungsbeamte Joachim Polzin berichtet, dass es sich nach § 44 Landeswassergesetz um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe handelt. Hierzu gehören auch die Kleinkläranlagen. Diese Aufgabe ist den Gemeinden vorbehalten, kann aber auf einen Zweckverband übertragen werden, was hier erfolgt ist. Aus diesem Grund ist es nichtglich, eine private Firma mit der Unterhaltung bzw. Leerung dieser Kleinkläranlagen zu beauftragen.

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