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Auszug - B4 1Ä - Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plan 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen r das Gebiet „östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet stlich der Hauptstraße (K89), nördlich  Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 05.09.2022

mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 05.09.2022, TOP 13  

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet stlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen. (entfällt hier)

 

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zunglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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