Auszug - B4 1Ä - Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plan 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes“ nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 05.09.2022
mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 05.09.2022, TOP 13 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen. (entfällt hier)
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |