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Auszug - Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 10 "südlich der Straße Brookhorn und westlich der Straße Weddelbrooker Damm", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Hitzhusen  

23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2022/196 Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 10 "südlich der Straße Brookhorn und westlich der Straße Weddelbrooker Damm", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Hitzhusen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
 
Beschluss


Beschluss:

1.) Die Gemeinde Hitzhusen beschließt für die Straße im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10 „dlich der Straße Brookhorn und westlich der Straße Weddelbrooker Damm einen neuen Straßennamen zu vergeben.

Vorgeschlagen wird folgender Straßenname:   Brüchkoppel“

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür

 

2.) Die Hausnummern werden laut anliegendem Vorschlag beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür

 

3.) Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Hitzhusen, Flur 6, Flurstück 29/3 (genaue Lage siehe Anlage, graue Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Brüchkoppel“ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür

 

4.)  Ein weiterer Teil des Grundstücks der Gemarkung Hitzhusen, Flur 6, Flurstück 29/3 (genaue Lage siehe Anlage, orangene Fläche bzw. der gesamte Wegebereich zwischen den Hausnummern 18 und 16 und den Hausnummern 14 und 20, also der Fußweg und Fußweg und Zufahrt) wird als sonstiger öffentlicher Weg und zwar als Fußweg im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür

 

5.) Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Hitzhusen, Flur 6, Flurstück 93 (genaue Lage siehe Anlage, Fläche mit der Bezeichnung „Hempheide“) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Hempheide“ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür

 

6.)  Der restliche Teil des Grundstücks 93 bleibt als Privatbesitz der Gemeinde Hitzhusen nicht für die Öffentlichkeit gewidmet.

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