Auszug - 1. Einwohnerfragezeit
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Wortprotokoll |
Bürgermeister Gerd Sick erkundigt sich nach dem Thema der Entleerung der Kleinkläranlagen. Hierzu teilt der leitende Verwaltungsbeamte Joachim Polzin mit, dass es hierbei um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe nach § 44 Landeswassergesetz handelt. Weiter kann die Gemeinde nach § 46 Landeswassergesetz die Aufgabe auf z.B. einen Zweckverband übertragen. Dies ist per öffentlich rechtlichem Vertrag erfolgt und somit ist eine Beauftragung an eine beliebige Firma nicht möglich sondern nur an den WZV.