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Auszug - B3 - erneuter geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2022/170 B3 - erneuter geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe wurden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 28.03.2022 in der seinerzeit vorliegenden Fassung gebilligt bzw. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

2. Aufgrund der Abwägung und Änderungsnotwendigkeiten, die sich aufgrund der veränderten Flächenverfügbarkeit ergeben haben, musste der in der Sitzung am 28.03.2022 vorgelegte Entwurf noch einmal überarbeitet werden. Die Überarbeitung liegt seit 25.10.2022 vor und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt

 

3. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Aus diesem Grund fasst die Gemeindevertretung Armstedt den

erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für

den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)

1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße), des Textes Teil B und der Begründung

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 Es werden keine glänzenden Dachpfannen in grün und blau zugelassen.

 Dies wird im Text Teil B, Nr. 8.3, eingefügt.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

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