Auszug - Liefervertrag für die Strom- und Gasversorgung vom 01.01.2023 - 31.12.2023
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die GeKom hat im Auftrage des Amtes und der Gemeinden eine europaweite Ausschreibung für die Belieferung von Strom und Gas ab dem 01.01.2023 durchgeführt. Leider sind bei beiden Ausschreibungen keine Angebote eingegangen.
Die Bündelausschreibungen müssen daher aufgehoben werden. Damit sind alle Abnahmestellen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, die zu den Bündelausschreibungen angemeldet wurden, zum 01.01.2023 vertragsfrei.
Ohne neuen Vertrag würden die zum 01.01.2023 vertragsfreien Abnahmestellen ganz in die Ersatzversorgung beim jeweils zuständigen Grundversorger fallen. Die Ersatzversorgung gilt für 3 Monate.
Amtskämmerer Hadeler gibt bekannt, dass aufgrund des geschilderten Sachverhalts Kontakt mit 3 Stadtwerken aufgenommen wurde und das jedes Stadtwerk ein Angebot eingereicht hat.
Im Anschluss beschließt der Amtsausschuss, dass wirtschaftlichste Angebot der Stadtwerke Bad Bramstedt anzunehmen und einen Liefervertrag für die Abnahmestellen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden für Strom und Gas für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 46 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |