Auszug - B12 VÄ - Veränderungssperre zu B12 - Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hitzhusen über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 12 Für das Gebiet "östlich des B-Planes 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn".
Auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusehn folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veänderungssperre um ein Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | 1 |