Auszug - Information zum Planfeststellungsverfahren zur Änderung der Deponie Großenaspe
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Wortprotokoll |
Herr Konrad stellt vor, dass die Firma Großenasper Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt, die am Standort bestehenden Deponien der Deponie Klasse 0 und 1 zusammenzuführen und eine gemeinsame Oberflächengestaltung zu schaffen. Die Deponie der Klasse 1 wird in der Fläche und im Volumen vergrößert. Die Deponie der Klasse 0 wird verkleinert. Die Ablagerungsmenge für die Deponie der Klasse 1 erhöht sich um ca. 720.000 m³ auf ca. 1.080.000 m³. Die Ablagerungsmenge für die Deponie der Klasse 0 wird um ca. 360.000 m³ auf ca. 270.000 m³ reduziert. Das Gesamtlagerungsvolumen beider Deponien zusammen erhöht sich von derzeit ca. 990.000 m³ auf ca. 1.350.000 m³. Für diese Erweiterung ist gem. § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Planfeststellungsverfahren einschl. einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Seitens der Gemeinde wurde eine Stellungnahme abgegeben. Lt. Herrn Konrad stehen Verhandlungen mit der Fa. Großenasper Entsorgungsgesellschaft noch aus. Die Gemeinde kann sich überlegen, eine F-Planänderung und einen Bebauungsplan aufzustellen.