Auszug - Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den amtierenden Bürgermeister
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Beschluss |
Der Vorsitzende stellt vor der Eröffnung der Sitzung fest, dass
- zu der Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde,
- die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellungen erheben sich keine Einwendungen.