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Auszug - B 32 - "Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)" - Aufstellungsbeschluss  

1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2023/462 B 32 - "Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)" - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Beschluss:

1. Für das Gebiet „Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Bau eines Pumptracks

 

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

  BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

  1.               Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1.               Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

  1.               Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung) Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

- Volker Asbahr

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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