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Auszug - Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen für vorbereitende Arbeiten zur Kanalsanierung aufgrund des Kanalkatasters  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
VO/09/2013/032 Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen für vorbereitende Arbeiten zur Kanalsanierung aufgrund des Kanalkatasters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Gemeinde Fuhlendorf liegt ein Angebot vom Ingenieurbüro Schmidt und Partner vom 04.09.2013r die Kanalsanierung in der Gemeinde Fuhlendorf vor.

 

Laut Angebot des Ing.-Büros liegt diesem jedoch noch keine neue HOAI in Schriftform vor. Aus diesem Grund hat das Ing.-Büro nur geschätze Stundenaufwendungen angegeben.

 

Da dieser Punkt das Angebot sehr ungenau aussehen lässt, hat der Gemeindevertreter Dr. Buhr seinen Kollegen Rechtsanwalt Uellendahl gebeten, sich das Angebot von Schmidt und Partner einmal unverbindlich anzusehen. Herr Rechtsanwalt Uellendahl ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

 

Herr Bürgermeister Lembcke begrüßt den gerade eingetroffenen Rechtsanwalt und bedankt sich für seine Hilfe. Herr Uellendahl erläutert den Anwesenden noch einmal das vorliegende Angebot:

Die angegebenen Schätzstunden stellen die maximalen Abrechnungskosten dar. Das Höchstmaß ist den Gemeindevertretern somit bekanntgegeben worden. Die Frage ist jedoch, wie der Architekt zu diesen Stundenschätzungen gekommen ist. Herr Uellendahl erläutert die Prozedur der Erstellung eines Kanalkatasters und stellt die Frage, ob der genannte Aufwand gerechtfertigt ist. Diese Frage stellt sich besonders bei den angegebenen 90 Stunden nur für die Sichtung und Begutachtung der Kanalfilme (-> siehe Position A + B Nr. 1 des Angebotes) wenn doch bereits durch den WZV die Kanalleitungen gefilmt und skizziert worden sind.

 

Herr Uellendahl stellt folgende Fragen zur Debatte:

 

  • Warum wird das Angebot nicht komplett nach der HOAI abgerechnet?
  • Warum kennt der Architekt seine Gebührenliste nicht?
  • nnte nicht gleich ein Rohrleitungsbauer beauftragt werden, der die bereits gelisteten Mängel behebt, um so das Geld für einen Ingenieur oder Architekten zu sparen?
  • Die HOAI müsste dem Ingenieur nun vorliegen. Könnte das Angebot nun überarbeitet mit neuen Zahlen an die Gemeinde gegeben werden?

 

Herr Rechtsanwalt Uellendahl rät der Gemeinde zur Anforderung eines ergänzenden Angebotes durch das Ingenieurbüro Schmidt. Dieses könnte dann auf der nächsten GV-Sitzung im Januar erörtert werden.

 

Die Gemeinde Fuhlendorf beschließt, die Auftragsvergabe der Grundlagenermittlung bzw. der vorbereitenden Arbeiten nach Zeitaufwand laut Angebot vom 04.09.2013 vorerst zuckzustellen.

 

Weiterhin bittet die Gemeinde erneut um die Hergabe eines ergänzenden Angebotes. Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte nach der aktuellen HOAI ermittelt werden:

 

  • Honorarzone
  • Eingruppierung von Obergrenze und Mittelwert
  • Leistungphasen 1 5
  • Beschränkung der Sichtung auf Dringlichkeitsstufen auf die genannten Mängel, wobei die Priorität auf 5, 4 oder 3 festgelegt werden soll.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2013/03/05


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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