Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Einwohnerfragezeit Teil 1  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaliger Baumarkt
Ort: Glückstädter Str. 5, 24576 Hitzhusen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Hier gab es einige Fragen zum Bebauungsgebiet B 10 / Brüchkoppel:

 

Hier soll später in der Sitzung die erste Änderung beschlossen werden. Diese Änderung hat selbstverständlich Auswirkungen auf geplante Bebauung, weshalb Bauinteressierte viele Fragen dazu gestellt haben.

Eine Frage war, warum der Knick nicht mit angerechnet werden darf und auch der Knickschutzstreifen nicht mit eingerechnet werden darf zur Berechnung der GRZ. In anderen Baugebieten, als Beispiel wurde hier Norderstedt genannt, ist die auch möglich. Die Erklärung dazu ist, dass es ab 2017 ein neues Gesetz dazu gibt 19 Baunutzungsverordnung), was eben genau das verbietet.

 

Dann kam die Frage auf, warum alles größer ein Geschoss aus der Änderung des B-Planes ausgeschlossen ist. Die Erklärung dazu war, dass die innenliegenden Grundstücke nicht benachteiligt werden dürfen. Das würde man tun, indem man allen Randgrundstücken die Möglichkeit geben würde, größer zu bauen als die innenliegenden Grundstücke.

 

Dann gab es einige Hinweise, die Erwähnung finden sollen:

 

  1. Warum wurde das neue Gesetz von 2017 bei der Planung nicht bedacht?
  2. Warum wurden alle Bauinteressenten im Vorfeld nicht darüber informiert?
  3. Es ist für die Bauinteressenten nicht ersichtlich, wo der Knick beginnt und wo der Schutzstreifen beginnt. Dort gab es einen Hinweis an die Gemeinde, dass man es begrüßen würde, wenn das in irgendeiner Form markiert ist, damit Bauinteressenten gleich sehen können, welcher Bereich bebaut werden darf und welcher nicht.
  4. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe der Grundstücke ein genereller Hinweis auf den Knick und den Schutzstreifen gefehlt hat.

Dieses wurde von der Gemeinde verneint. Es gab sehr wohl bei der Vergabe der Grundstücke den Hinweis für den Knick und auch den Knickschutzstreifen. Bürgermeisterin Claudia Peschel verweist noch einmal auf sämtliche Kaufverträge, in denen eben auch genau dies erwähnt ist.

  1. Der Kreis hat die Planung gemacht und dort wurde auch entschieden, dass der Knickschutzstreifen nicht angerechnet werden kann, somit hätte vom Kreis auch die Information bei der Planung kommen müssen.
  2. Es kam natürlich die Frage auf, was bei einer Änderung des B-Planes für eine zeitliche Verzögerung auf die Bauinteressenten bzw. Bauherren zukommt. Derzeit laut Aussage von Udo Petersen / Kreis Segeberg kann man im besten Fall von vier Monaten Wartezeit ausgehen.
  3. An wen kann man sich bei einem wirtschaftlichen Schaden wenden, der nun durch die Verzögerung entsteht? Genannt wurden hier Verträge mit Baufirmen, Kreditverträge etc.
  4. Es wird als am sinnvollsten erachtet, wenn es einen Termin mit dem Kreis, der Gemeinde und den Bauinteressenten gibt, um wichtige Fragen zu klären und ggfs. auszuloten, ob einige Bauvorhaben trotz Änderung des B-Plans frühzeitig begonnen werden können.

 

Allgemeine Fragen:

 

  1. Stehender Anhänger an der Hauptstraße 2 c

Dieser steht dort dauerhaft und behindert den Verkehr bzw. sorgt dafür, dass die Unfallgefahr in dem Bereich steigt.

rgermeisterin Claudia Peschel erzählte, dass sie bereits mit dem Anwohner gesprochen hat, dieser ist aber nicht bereit, den Anhänger dort zu entfernen.

Hintergrund, dass der Anhänger dort steht, soll das schnelle Tempo der Autos sein.

Die Idee ist hier, die Polizei zu beauftragen, damit sie sich der ganzen Sachen annehmen können und dafür sorgen, dass der Anhänger dort weg kommt.

  1. Eine andere Gefahrenstelle ist der Weddelbrooker Damm. Hier ist es durch viele permanent dort (he Weddelbrooker Damm 22) hintereinander parkende PKWs sehr schlecht einsehbar für den fließenden Verkehr. Dies ist mit den Anwohnern zu thematisieren.
  2. Des Weiteren fehlt hier ein Schutzstreifen für den Fahrradweg. Dieser kann dort aber nicht installiert werden, da die Straßenbreite einen Schutzstreifen für Fahrradwege nicht vorgibt bzw. vorsieht.
  3. Zur Pflege des Knicks im Bereich Bebauungsplan B 10 strebt die Gemeinde mit den Anwohnern an, ein gleiches Pflegebild des Knicks zu erreichen. Alle 8 - 10 Jahre muss ein Pflegeschnitt erfolgen.
  4. Es wurde ebenso dafür Werbung gemacht, dass alle Anwohner des Knickbereiches einen einheitlichen Zaun wählen. Auch das soll dem Gemeindebild dienen. Hier gab es ebenfalls den Hinweis, dass die Gemeinde evtl. einen Termin vorgeben könnte, in dem man bespricht, welche Art von Zaun dort installiert werden soll. Bürgermeisterin Claudia Peschel unterstützt diese Idee und möchte diese Vorschläge auch in Angriff nehmen.

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung