Auszug - B2 T2 1ÄE - Erneute bzw. ergänzende Abwägung über die Einwendungen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 Teil 2 (Änderung Reimersweg)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Erneuter / ergänzender Abwägungsbeschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich „südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen, Einwendungen und Hinweise vorgebracht,
Über die Anregungen, Einwendungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange hat die GV am 05.09.2022 einen Abwägungsbeschluss gefasst.
Diese ist jedoch in Teilen zu berichtigen bzw zu ergänzen.
Sofern die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich auch schon durchgeführt wurde und Anregungen vorgebracht wurden, sollte die GV auch über diese Einwendungen beraten und beschließen.
Die Anregungen der TÖB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs 1 BauGB und von Privatpersonen werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am ________________
wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung am 05.09.2022 | Ergänzende Abwägung erforderlich durch die Gemeindevertretung am __________ |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Tiefbau FD Untere Bauaufsichtsbehörde FD Kreisplanung FD Untere Naturschutzbehörde FD Wasser - Boden - Abfall SG Gewässerschutz SG Bodenschutz SG Grundwasserschutz SG Abfall GW Geothermie FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz FD Sozialplanung FD Klimaschutz | Keine Bedenken / Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. | Keine Änderung der Abwägung vom 05.09.2022 erforderlich |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz | Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern: 1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen | Empfehlung vom Planungsbüro 07.07.2022: 1.Der Wendkreis wird auf 21,0 m vergrößert. Beschluss der GV am 05.09.2022: Wendekreis wird auf das erforderliche Maß verbreitert | Keine Änderung der Abwägung vom 05.09.2022 erforderlich |
Noch weiter 03.05.2022 Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz | 2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten, ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant. | Empfehlung vom Planungsbüro 07.07.2022: 2. Die Parkplätze sollten aus der Planzeichnung entfernt. Beschluss der GV am 05.09.2022: --- keine Äußerung zu den Parkplätzen im Wendekreis Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? ja, Aussage, ob es Ringstraße werden soll (dann Parkplätze weg) oder ob es keine Ringstraße werden soll, dann Äußerung zu den Parkplätzen: Empfehlung vom Planungsbüro: Hinsichtlich der Erschließung wird der Gemeinde empfohlen ein Fachbüro für den Tiefbau zu beauftragen. | Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? ja, Aussage, ob es Ringstraße werden soll (dann Parkplätze weg) oder ob es keine Ringstraße werden soll, dann Äußerung zu den Parkplätzen: Beschlussvorschlag: Ein Fachbüro für Erschließung und Tiefbau soll beauftragt werden, um die Fragen zur Erschließung zu klären. Die Erschließung soll nach Möglichkeit über eine neue Erschließungsstraße mit Wendemöglichkeit erfolgen. Eine Ringstraße wird von der Gemeinde Bimöhlen nicht favorisiert. Die Parkmöglichkeiten am Wendekreis sollten entsprechend erhalten bleiben. |
Noch weiter 03.05.2022 Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz | 3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen. | Empfehlung vom Planungsbüro 07.07.2022: 3. Die Radien werden angepasst. Beschluss der GV am 05.09.2022: --- keine Äußerung zur Straßenführung in Bezug auf Feuerwehr Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? ja, Aussage zur Straßenführung auch in Bezug auf Feuerschutzrichtlinien sind zu treffen. Empfehlung vom Planungsbüro 07.07.2022: Hinsichtlich der Erschließung wird der Gemeinde empfohlen ein Fachbüro für den Tiefbau zu beauftragen. Beschluss der GV am 05.09.2022: ---- keine Äußerung zum Fachbüro für Tiefbau zur Erschließungsplanung Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? ja, Beschluss zur Beauftragung eines Fachbüros für Erschließung ist zu fassen. | Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? ja, Beschlussvorschlag: Ein Fachbüro für Erschließung und Tiefbau soll beauftragt werden, um die Fragen zur Erschließung zu klären. Insbesondere die hier angesprochene Kurvenlage / Feuerwehr / Rettungsweg / Begegnungsverkehr muss geklärt werden |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Untere Denkmalschutzbehörde | Keine denkmalrechtlichen Bedenken. Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des räumlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden. | Empfehlung vom Planungsbüro 07.07.2022: Da sich das Kulturdenkmal außerhalb des Geltungsbereiches befindet ist eine Festsetzung nicht möglich. Die Begründung wird aber um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Beschluss der GV am 05.09.2022: Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen. Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? muss wohl nicht unbedingt. Der Hinweis in der Begründung muss jedoch deutlich machen, dass das Kulturdenkmal außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes ist und deshalb eine Darstellung auf der Planzeichnung nicht möglich ist. | Änderung / Ergänzung des Beschlusses erforderlich? evtl.um es deutlicher zu machen Beschlussempfehlung: Da sich das Kulturdenkmal außerhalb des Geltungsbereiches befindet ist eine Festsetzung nicht möglich. Die Begründung wird aber um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Verkehrsbehörde | Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg - zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße - vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen. | Beschluss GV 5.9.2022: Der Hinweis wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Egänzung, siehe auch Beschlussvorschlag vom Planungsbüro: Gemäß des vorliegenden Katasterauszuges beträgt die Breite des Reimersweges 4,60 m. Der Reimersweg erschließt bereits zum jetzigen Zeitpunkt die hier anliegenden Grundstücke . Die geplante Neubebauung wird durch eine an den Reimersweg angeschlossen neue Erschließungsstraße erschlossen. Hier ist ein Begegnungsverkehr möglich. Eventuell sollte auch eine Ringerschließung angedacht werden und der Reimersweg dann bis zum Anbindungspunkt an die neue Erschließungsstraße als Einbahnstraße geführt werden. | Egänzung nötig / gewünscht: Beschlussvorschlag: Ein Fachbüro für Erschließung und Tiefbau soll beauftragt werden, um die Fragen zur Erschließung zu klären. Insbesondere die hier angesprochene Kurvenlage / Feuerwehr / Rettungsweg / Begegnunsverkehr muss geklärt werden |
02.05.2022 Untere Forstbehörde | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
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29.04.2022 Amt Auenland Südholstein Gemeinde Hasenmoor | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
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21.04.2022 Landwirtschaftskammer S.-H. | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
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01.04.2022 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
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30.03.2022 GPV Osterau | Keine Bedenken / keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich. |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Herr Reimer Wagner
Herr Dieter Wagner
Herr Michael Schirrmacher
Alle drei Gemeindevertreter verließen während der Abstimmung den Raum. Übernahme des Vorsitzes durch Herrn Leon Kablau.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |