Auszug - Widmung der neuen Straße "Hühnerkamp" im Bebauungsgebiet Nr. 7 "Östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak" in der Gemeinde Weddelbrook
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Weddelbrook, Flur 3, Flurstücke 446, 458 und 449 (genaue Lage siehe Anlage) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Hühnerkamp“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | -- |
Enthaltungen | -- |