Auszug - Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Notstromaggregat
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Bei einem Treffen am 15.11.2022 der Kreiswehrführer des Landes Schleswig-Holstein mit dem Innenministerium, ging es darum, inwieweit die Gemeinden Vorbereitungen für einen Stromausfall in den Gemeinden getroffen habe bzw. treffen müssen. Es wurde darauf hingewiesen, die kritische Infrastruktur bei einem Stromausfall in der Gemeinde zu prüfen.
In der Gemeinde Hardebek sind die kritische Infrastruktur das Dörpshus als Wärmeinsel und Notunterkunft im Katastrophenfall und das Feuerwehrgerätehaus.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Jahre 2024 für den Katastrophenfall ein Notstromaggregat für die Gemeinde zu beschaffen. Prüfung über mögliche Fördermöglichkeiten erfolgt über das Amt Bad Bramstedt-Land. Zur weiteren Bearbeitung wird diese Aufgabe an den Planungs- und Maßnahmenausschuss verwiesen.