Auszug - B 4 1Ä - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp" (Umleitung in Verfahren nach § 13 BauGB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ergänzender Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 1.Änderung und Erweiterung
Aufgrund neuer Gesetzgebung dürfen Bauleitverfahren im sogenannten vereinfachtem Verfahren nach § 13 b BauGB nicht mehr angewendet werden. Deshalb soll das Verfahren umgeleitet werden in § 13 BauGB.
Beschluss:
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2022 und 1. Änderung 06.07.2023 für den Bebauungsplan Nr. 4 1. Erweiterung und Änderung der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp“ beschließt die Gemeinde, das Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist, weiter fortzuführen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |