Auszug - B-Plan 28 Veränderungssperre, Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet "Scheeperredder - Kieskuhle" - Aufstellungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Großenaspe beschießt, für das Gebiet „Scheeperredder - Kieskuhle“ eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 28 aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Großenaspe für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) Diese ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Großenaspe beschließt folgende Satzung:
Siehe Anlage
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter:innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 0 Personen
Abstimmungsergebnis:
dafür | 16 |
dagegen | -- |
Enthaltungen | 1 |