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Auszug - F 22 - Abschließender Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" der Gemeinde Großenaspe  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 25.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2023/492 F 22 - Abschließender Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" der Gemeinde Großenaspe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bernd Konrad berichtet zum aktuellen Stand und geht auf die Stellungnahme der Stadt Neumünster ein. Bürgermeister Klinger ergänzt die Ausführungen und hebt hervor, dass eine erneute Beschlussfassung und Auslegung notwendig ist.

Es schließen sich Nachfragen zum Standort der geplanten Funkmasten und ob Grundstücke bereits käuflich erworben werden können an. Bürgermeister Klinger antwortet, dass die Funkmasten ihren Standort im Gewerbegebiet haben werden. Interessenten für die Grundstücke sind vorhanden. Allerdings muss vor einem Verkauf die Erschließung erfolgen.


Beschluss:

Abschließender Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ der Gemeinde Großenaspe

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss (PUMA) der Gemeinde Großenaspe am 11.09.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses Großenaspe vom 11.09.2023, TOP 7


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

  1. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“. 

 

  1. Die Begründung wird gebilligt. 
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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