Auszug - Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Wahlprüfung durch den gemeindlichen Wahlprüfungsausschuss gemäß § 66 GKWO hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gemeindewahl in der Gemeinde Hagen vom 14.05.2023 gemäß § 39 Nr. 4 GKWG für gültig zu erklären.