Auszug - Erschließung "Schulstraße" in der Gemeinde Hardebek hier: Aufstellung von zwei Straßenleuchten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bevor der Tagesordnungspunkt behandelt wird, macht Herr Bürgermeister Wilczek vom § 22 Ausschließungsgründe GO (Gemeindeordnung), Gebrauch und schließt Herrn Sönke Wulff von der Beratung aus. Herr Wulff verlässt daraufhin den Sitzungsraum.
Herr Wilczek erläutert, dass für die Aufstellung der beiden Straßenbeleuchtungsanlagen mehrere Angebote angefordert wurden, allerdings bisher nur ein Angebot vorliegt. Da es also bis dato keine Vergleichsangebote gibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Beschluss gefasst werden. Daher schlägt Herr Wilczek vor, dass die Gemeindevertretung dem Bürgermeister die Freigabe erteilt, dem günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen, auch wenn die Summe einen Betrag von 5.000,00 € übersteigt (Höchstgrenze lt. § 3 (2) Hauptsatzung, über den der Bürgermeister entscheiden kann).
Wenn die Gemeinde dem nicht zustimmt, müsste kurzfristig eine erneute Gemeindevertretersitzung stattfinden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Bürgermeister die Freigabe, für die Anschaffung von zwei Straßenbeleuchtungsanlagen an den günstigsten Anbieter für die „Schulstraße“, auch über den Verfügungsrahmen von 5.000,00 € lt. Hauptsatzung, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |