Auszug - Rechtsbeistand zur Unterstützung für die Stellungnahme im BlmSchG-Verfahren gem. § 35 Abs. 2 KrWG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Tobias Hübscher erläutert den Antrag und unterstreicht, dass eine Kanzlei aus Berlin bereit ist, die Gemeinde Großenaspe bei der Erarbeitung der Stellungnahme zu unterstützen. Die damit verbundenen Kosten sind derzeit nicht bekannt.
Es schließt sich eine Diskussion an, in der betont wird, dass der rechtzeitige Beschluss des Bebauungsplans das Vorhaben des Antragstellers verhindert hätte. Insofern soll nicht die Gemeine Großenaspe die Finanzierung übernehmen, sondern die Amtsverwaltung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Rechtsbeistand für das BImSchG-Verfahren nach § 35 Abs 2 KrWG zu beauftragen. Es soll geprüft werden, ob die Vermögenseigenschadenversicherung des Amtes für die dadurch entstehenden Kosten greift.