Auszug - 1. Einwohnerfragezeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Holger Altenscheidt fragt nach der Notwendigkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer B anzupassen. Herr Wrage erläutert, dass es nach den vorliegenden Informationen seitens der Finanzverwaltung voraussichtlich ab Mitte 2024 möglich sein wird, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Einnahmen aus der Grundsteuer B zu berechnen. Der SHGT hat angekündigt, für die Gemeinden ein entsprechendes Berechnungstool zur Verfügung zu stellen.