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Auszug - B-Plan Nr. 12 "östlich des B-Planes 10, westlich der Straße 'Weddelbrooker Damm', südlich der Straße 'Brookhorn'" - Satzungsbeschluss  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaliger Baumarkt
Ort: Glückstädter Str. 5, 24576 Hitzhusen
VO/06/2023/263 B-Plan Nr. 12 "östlich des B-Planes 10, westlich der Straße 'Weddelbrooker Damm', südlich der Straße 'Brookhorn'" - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den Bebauungsplan Nr. 12r das Gebiet „östlich des B-Planes 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn" nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „östlich des B-Planes 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn" abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 14.12.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 14.12.2023 TOP 12

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „östlich des B-Planes 10, westlich der Straße "Weddelbrooker Damm", südlich der Straße "Brookhorn", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zunglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter:innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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