Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B21 2.ÄE - Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  

6. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 31.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2024/519 B21 2.ÄE - Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schröder, Nele
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende Bernd Konrad erläutert anhand der Planzeichnung den Sachverhalt. Im Zuge der Beratung wurde einvernehmlich entschieden, dass die Straße Heidmühler Weg (von Ecke Diekstücken bis zum Ortsschild im Heidmühler Weg) mit in dem erweiterten Geltungsbereich einbezogen werden soll.


Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 21 r das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg soll im Rahmen einer 2. Änderung und Ergänzung wie folgt geändert werden:

 

Die Straße „Diekstücken“ Flur 8 Flst. 30/7 und Flur 13 Flst. 132/0 (siehe Anlage) soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden, um eine Verkehrsberuhigung zu schaffen.

Der vorgenannte Geltungsbereich ist um die Straße „Heidmühler Weg“ (von Ecke Diekstücken bis zum Ortsschild im Heidmühler Weg) zu erweitern.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16 PuMA Anlage zu TOP 7 (403 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung