Holsteiner Auenland         

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Auszug - Anfragen und Mitteilungen der Ausschussmitglieder  

3. Sitzung des Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Hier gab es den Hinweise, dass es wünschenswert wäre, wenn die IT Neuerungen vornimmt bei der Nutzung des Tablets hier fiel das Stichwort VPN dass die Bürgermeister kurz darüber informiert werden und es ggfs. auch Erläuterungen gibt, damit nachvollzogen werden kann, was passiert und warum.

Dann gibt es den Hinweis, dass die Telefonliste, die mittlerweile über die Tablets der Bürgermeister und Gemeindevertreter abrufbar ist, auch mit Aufgabenbereichen ausgestattet wird. Dort wird derzeit nur Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer aufgezeigt. Da kam der Hiweis, dass das für die Bürgermeister nicht sonderlich hilfreich ist, weil die schon wissen müssen, wer den jeweiligen Aufgabenbereich betreut.

Von Bürgermeister Norbert Wienck kam der Hinweis zum Thema Bekanntmachung. Hier wäre es einmal gut zu wissen, wie die generellen Fristen bei Bekanntmachungen sind. Die Frage war, ob es immer eine Frist von einer Woche ist oder ob es Unterschiede gibt. Er bittet einmal um grundsätzliche Anforderungen bzw. das kleine 1x1r Bürgermeister. Hier gibt es den Hinweis, dass solche Anforderungen durchaus an das Amt gestellt werden können, aber ausformuliert werden müssen und letztendlich die Übergabe vom alten Bürgermeister auf den neuen Bürgermeister für grundsätzliche Themen gedacht ist.

Es kam nochmal das Thema Bekanntmachungen / Aushang auf. Da ging es nochmal darum, dass wir teilweise Hauptsatzungen haben, die zehn Seiten und mehr haben und die Bürgermeister Probleme bekommen, diese in den Bekanntmachungskästen auszuhängen. Daraufhin wurde darüber informiert, dass die Formulierung in der Bekanntmachungsverordnung Schleswig-Holstein eine Oder-Formulierung ist. Das bedeutet, so lange wir die Internetseite nutzen, um dort unsere Bekanntmachungen bekannt zu machen ist der Aushang in den Bekanntmachungskästen keine Pflicht. Jedoch ist es so, dass momentan unsere Hauptsatzungen nichts anderes zulassen. Das Thema wird nochmal verschoben auf den Amtsausschuss. Dort sollen alle Bürgermeister daber informiert werden, dass die Hauptsatzungen evtl. angepasst werden müssen. Bei diesem Thema melden sich Holger Altenscheidt für den 27.02. zur Amtsausschusssitzung ab.

Von Frank Mielewski gibt es eine Frage, wie der Termin des Landrates bei der Amtsausschusssitzung zu verstehen ist. Hier wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen einfachen Besuch des Amtsausschusses handelt, dass es eine Frage-/Antwort-Runde geben wird und der Landrat einen Bericht aus dem Kreis erzählen wird.


 

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