Auszug - B2 T2 1Ä VÄ - Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde Bimöhlen zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum B-Plan 2 Teil 2 1.Änderung und Erweiterung um ein weiteres Jahr nach § 17 Abs.2 BauGB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen folgende Gemeindevertreter:innen wegen Befangenheit den Sitzungsraum:
Namen eintragen: Michael Schirrmacher, Reimer Wagner
Sie sind weder bei der Beratung noch Beschlussfassung anwesend.
Die Sitzungsleitung übernimmt Leon Kablau.
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung Verlängerung der
Satzung der Gemeinde Bimöhlen über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“
Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert.
Besondere Umstände:
Das Bauleitplanverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren nach § 13 B BauGB begonnen.
Inzwischen muss das Verfahren jedoch als reguläres Verfahren und zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Dies ist notwendig, da im Sommer 2023 die Anwendung des § 13 B BauGB durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestrichen wurde.
Es fand inzwischen eine Umleitung in das „normale“ Verfahren statt.
Auch der Flächennutzungsplan ist zu ändern.
Das Verfahren wird nicht bis zum 05.06.2024 abzuschließen sein.
Aus diesem Grund soll die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |