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Auszug - B2 T2 1Ä VÄ - Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde Bimöhlen zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum B-Plan 2 Teil 2 1.Änderung und Erweiterung um ein weiteres Jahr nach § 17 Abs.2 BauGB  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:07 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2024/275 B2 T2 1Ä VÄ - Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde Bimöhlen zur 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum B-Plan 2 Teil 2 1.Änderung und Erweiterung um ein weiteres Jahr nach § 17 Abs.2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Vor Beratung und Beschlussfassung verlassen folgende Gemeindevertreter:innen wegen Befangenheit den Sitzungsraum:

Namen eintragen: Michael Schirrmacher, Reimer Wagner

Sie sind weder bei der Beratung noch Beschlussfassung anwesend.

Die Sitzungsleitung übernimmt Leon Kablau.

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung Verlängerung der

 

Satzung der Gemeinde Bimöhlen über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges

 

 

Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen folgende Änderung:

 

1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Besondere Umstände:

Das Bauleitplanverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren nach § 13 B BauGB begonnen.

Inzwischen muss das Verfahren jedoch als reguläres Verfahren und zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

Dies ist notwendig, da im Sommer 2023 die Anwendung des § 13 B BauGB durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestrichen wurde.

Es fand inzwischen eine Umleitung in das „normale“ Verfahren statt.

Auch der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

Das Verfahren wird nicht bis zum 05.06.2024 abzuschließen sein.

Aus diesem Grund soll die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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