Auszug - F 6 B2 T2 1ÄE - Abwägung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu den Bauleitplanverfahren 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1.Änderung und Erweiterung des B-Planes 2 Teil 2 der Gemeinde Bimöhlen für den Änderungsbereich Gebiet "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 12.12.2023 angeschrieben und um Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen gebeten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am heutigen Tag, unmittelbar vor der GV-Sitzung statt.
Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.
Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sind der Tabelle zu entnehmen. Es kann sein, dass aufgrund der Kurzfristigkeit noch nicht alle Einwendungen in der Tabelle erscheinen. In diesem Fall ist der Protokollführer / die Protokollführerin informiert.
Sofern durch die Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden, sind diese bitte in der Tabelle nachzutragen.
Abwägungsbeschluss:
Die Anregungen von Privatpersonen (zum F-Plan 6.Änderung und B-Plan 2 Teil 2 1.Änderung) und TÖB zur 6.F-Plan-Änderung nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 04.03.2024 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme, Az. Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung Abwägungsvorschlag ist eingetragen |
Landesplanung | Stellungnahme Landesplanung: Steht noch aus | Es liegt bisher noch keine Stellungnahme vor; diese ist aber zur Weiterführung des Verfahrens notwendig und bleibt daher abzuwarten |
2023-12-12 Archäologisches Landesamt - | Die Belange werden in der Begründung korrekt berücksichtigt, daher keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2023-12-13 Nachbargemeinde Heidmühlen | - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2023-12-15 über Kreis - Gewässerpflegeverband Osterau | - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2023-12-20 0752 Nachbargemeinde Großenaspe - | keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2023-12-21 über Kreis - Landwirtschaftskammer S-H | aus agrarstruktureller Sicht keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2023-12-27 0953 Nachbargemeinde Wiemersdorf - | keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2023-12-27 Untere Forstbehörde | - weder Waldfläche in Anspruch genommen noch Waldabstand nach 24 LWaldG unterschritten - deshalb keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-08 Nachbargemeinde Hasenmoor | - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Tiefbau - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Untere Bauaufsicht - keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | Vorbeugender Brandschutz Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Folgende Hinweise sind jedoch zu berücksichtigen: Für die Erschließung des Baugebietes über den vorhandenen Reimersweg muss auch dieser den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr genügen. | Bezüglich Brandschutz „Musterrichtlinien Feuerwehr“ hat ein Ingenieur-Büro den Bereich verkehrsrechtlich überplant. Die Planzeichnung zum B-Plan 2 Teil 2 1.wurde bereits überarbeitet. Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | Noch weiter : Vorbeugender Brandschutz Für die Löschwasserversorgung ist noch festzulegen, wie diese gesichert werden soll - zum Beispiel über das Trinkwassernetz oder Löschwasserbrunnen oder andere Entnahmestellen. | Die Löschwasserversorgung ist gesichert über den ohnehin im Reimersweg vorhandenen Zugang an die Trinkwasserleitung für die Feuerwehr. Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Kreisplanung - keine Anregung | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - untere Denkmalschutzbehörde - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - untere Naturschutz - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Niederschlagswasserbeseitigung: Aus Sicht der Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht erkennbar dargestellt worden, wie die Oberflächenentwässerung in den in Aussicht genommenen Bebauungsflächen erfolgen soll. Aufgrund der fehlenden Unterlagen kann die Oberflächenentwässerung derzeit als nicht gesichert angesehen werden. Daher ist in der näheren Befassung der Nachweis einer wasserhaushaltsverträglichen Niederschlagswasserbeseitigung zu erbringen. Dieser Nachweis ist auf der Grundlage der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein Teil 1: Mengenbewirtschaftung A-RW 1 zu erbringen. | Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Mit der Wasserbehörde des Kreises Segeberg wurde der Umgang für das Ableiten des Oberflächenwassers abgestimmt: Oberflächenwasser Das auf den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auf diesen zu versickern. Das Oberflächenwasser der Straße ist naturnah in Sickermulden zu versickern. Die Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers hat sich an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes A-138 „Planung, Bau und Betrieb zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren. Dieser Hinweis wird in die Begründung übernommen. |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Schmutzwasserbeseitigung: Die Gemeinde Bimöhlen betreibt als Abwasserbeseitigungspflichtiger eine Klärteichanlage. Diese ist für 1200 Einwohnerwerte ausgelegt. Im weiteren Verfahren ist nachzuweisen, dass die Kapazität der Klärteichanlage bei Ausweisung zusätzlicher Bauplätze ausreichend ist. Solange dieser Nachweis nicht erbracht wurde, ist die Schmutzwasserbeseitigung als nicht gesichert anzusehen. | Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Mit der Wasserbehörde des Kreises Segeberg wurde der Umgang für die Schmutzwasserbeseitigung abgestimmt: Die Erweiterung der Gemeinde basierend auf der bereits in 2023 installierten zusätzlichen Doppelbelüfteranlage im Klärteichbereich sowie aufgrund der verbindlich initiierten Planung der Schmutzwasserentsorgung über die nunmehr im Bau befindliche Kläranlage in Großenaspe - Dieser Hinweis wird in die Begründung übernommen. |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Wasser - Boden - Abfall --- SG Gewässerschutz - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Wasser - Boden - Abfall --- SG Bodenschutz - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Wasser - Boden - Abfall --- SG Grundwasserschutz - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Wasser - Boden - Abfall --- SG Abfall - keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Wasser - Boden - Abfall --- SG Geothermie . keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Umweltbezogener Gesundheitsschutz - keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | Sozialplanung Die Gemeinde plant einen Neubau für eine altersgemischte Gruppe. Somit wird die Anzahl an U3 Plätzen und Ü3 Plätzen auskömmlich sein. Im Ü3 Bereich wird sich der Bedarf zukünftig erhöhen, da die neuen Krippenplätze aufwachsend in die Kindergartengruppen wechseln werden und somit auch mehr Elementarplätze benötigt werden, um alle Kinder ab 3 Jahren inkl. Zuzüge versorgen zu können. Hier sollte der Bedarf beobachtet werden, um bei steigender Nach-frage das Angebot an Ü3 Plätzen erhöhen zu können. | Bezüglich der Sozialplanung ist die derzeitige Versorgung auch unter Beachtung dieser Erweiterung gegeben, wird jedoch entsprechend fortwährend beobachtet. Auch auf einen zukünftig erhöhten Bedarf an Ü3-Plätzen kann aufgrund der Umgestaltungsmöglichkeiten vorhandener Gruppen und Räumen ausreichend reagiert werden. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Verkehrsbehörde - keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich |
2024-01-16 Kreis Segeberg - Gesamtstellungnahme | - Klimaschutz - keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich |
Ende der Einwendungen TÖB zur 6. F-Plan-Änderung Stand 2024-01-22 1250 Uhr Scheunemann |
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Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6.F-Plan-Änderung und B-Plan 2 Teil 2 1. Änderung bitte hier nachtragen |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Reimer Wagner und Michael Schirrmacher.
Die Sitzungsleitung übernimmt Leon Kablau.
Für Bauleitplanung Intern
Wie geht's weiter?
Wenn die Abwägung erfolgreich durchgeführt werden konnte, kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Hierzu ist eine entsprechende Vorlage vorzubereiten.
(Register Nr. 12)
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |