Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B2 T2 1ÄE - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:07 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2024/277 B2 T2 1ÄE - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden bereits am 29.03.2022 nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Über die Einwendungen der TöB hat die Gemeindevertretung am 05.09.2022 TOP 10 und 04.09.2023 TOP 10 Abwägungsbeschlüsse gefasst. Diese sind zu berücksichtigen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand unmittelbar vor der Sitzung am 04.03.2024 statt. Über die dort vorgebrachten Einwendungen hat die GV unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen. Auch dieser Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 04.03.2024 unter TOP ____ ist zu berücksichtigen.

 

 

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Reimer Wagner und Michael Schirrmacher

Die Sitzungsleitung übernimmt Leon Kablau.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung