Holsteiner Auenland         

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Auszug - Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Hagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Kay Holm erläutert den in der letzten Sitzung gefassten Grundsatzbeschluss zur Energienutzung „Flächen-PV“. Das bedeutet im Einzelnen:

Die Gemeindevertretung Hagen beschließt, folgende Rahmenbedingungen in eine Verhandlung zur Flächennutzungsplanung/Bebauungsplanung zur Energiegewinnung als verpflichtende Grundlagen in Betreiberverhandlungen aufzunehmen:

 

  • Die nach § 6 EEG den Gemeinden anbietbare Beteiligung vom gesetzlichen Höchstsatz in ct/kwh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge, mindestens die heute am 26.02.2024 geltenden 0,2 ct-Beteiligung, wird zugesagt.
  • Beachtung der Vorgaben des Naturschutzes der UNB, der Empfehlungen des NABU sowie des LJV SH.
  • Berücksichtigung von Radwegetrassen (Zustimmung des Landeigentümers) entlang der Kreisstraßen an den in Betracht kommenden Planungsflächen.
  • Umzäunung und Einfriedung/Bepflanzung im zeitlichen Kontext des Baus der Anlagen auf mindestens 2m Höhe (erforderliche Wildtierdurchlässe).
  • Kostenübernahme mtlicher Kosten für die Beplanung der Flächen der Gemeinde Hagen ggf. mit anteiliger Tragung durch alle Betreiber (Unternehmen und Landeigentümer).
  • Eine Flächenbegrenzung (Anteil an der Gesamtfläche mit Freiflächen-PV) wird intern durch die GV weiter diskutiert.
  • Darüber hinaus: Individuelle Bedingungen je nach konkreter Fläche.

 

Darüber hinaus besteht Einigkeit, dass die Verhandlungen im Einzelfall durch folgende „Besetzung“ geführt werden: Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden für Planung und Finanzen sowie eine weitere Person aus der GV.

 

Außerdem wurde einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Hagen und einem Grundstückseigentümer zugestimmt. Bürgermeister Kay Holm erläutert, dass dieser Vertrag nur seine Wirkung erzielt, wenn auf dem entsprechenden Flurstück eine hintere Bebauung umgesetzt werden soll. Herr Bürgermeister Holm wird ermächtigt, den Notarvertrag abzuschließen. Im Falle seiner Verhinderung wird Frau Nissen als stellvertretende Bürgermeisterin ermächtigt, den Notarvertrag abzuschließen.


 


 

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