Holsteiner Auenland         

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Auszug - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 15. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"   

2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 18
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am

 

Abwägungsbeschluss:

 

Zur

Aufstellung der 15. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenasper das Gebiet „Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 28.11.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Forstbehörde

über Kreis Segeberg

Keine Bedenken.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Tiefbau

Keine Bedenken.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Keine Bedenken.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

Keine Bedenken.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Kreisplanung

Keine Anregungen.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz

Keine Bedenken.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Gegen den Bauleitplan bestehen erhebliche Bedenken, da die Belange von Natur und Landschaft nur unzureichend bearbeitet wurden.

Eine abschließende Prüfung ist aufgrund der mir derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht möglich.

Ich empfehle die Hinzuziehung eines Fachplaners.

Im Umweltbericht mangelt es an zahlreichen Stellen an der Beschreibung der Methodik.

Auch sind verwendete Datenquellen nicht angegeben.

Insbesondere der Bereich Fauna und Flora ist nicht ausreichend beschrieben. Unter der

Überschrift Pflanzen findet sich eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen. Außerdem die Beschreibung der in der Umgebung des Vorhabens Gebiets vorhandenen Schutzgebiete.

Die auf den Knick vorhandenen Brombeerarten sind zu genau bestimmen. Eine Ausnahme

von dem Verbot der Knickbeseitigung und Knickverlegung gemäß § 30(3) BNatSchG i.V. mit § 21 (3) LNatSchG kann gemäß Erlass vom 11.06.2013 nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn gesichert ist, dass durch die Knickverlegung keine endemischen Brombeerarten betroffen sind.

Warum das Kapitel „Farn- und Blütenpflanzen“ dem Bereich der Tiere und nicht dem Kapitel

Pflanzen zugeordnet wurde ist nicht nachvollziehbar. Auch hier fehlen alle Angaben zur

Methodik (wer hat wann was kartiert). Die Feststellung, dass im Rahmen der Vegetationsaufnahme

nur „Allerweltsarten“ nachgewiesen wurden ist unzureichend.

Wie bereits oben erwähnt sollte im Umweltbericht eine Beschreibung der Methodik erfolgen.

Im Kapitel Tiere fehlt diese völlig. So ist nicht nachvollziehbar, welche Literatur und Daten zur Potenzialanalyse ausgewertet wurde, wann und wie das Gende begangen

wurde. Die Nennung der im weitern Umfeld nachgewiesenen arten ist ohne Wert, wenn sie

nicht in konkreten Bezug zum Untersuchungsgebiet gebracht werden. Die allgemeinen

Ausführungen zu einzelnen Säugetierarten sind für die Bewertung des Eingriffs völlig belanglos.

Entscheidet sind Aussagen ob mit dem Vorkommen von besonders geschützten Arten wie z.B. Fledermäusen oder Haselusen zu rechnen ist oder nicht. Hier muss begründet

werden ob ein Vorkommen als wahrscheinlich und möglich eingeschätzt wird bzw. warum

es als unwahrscheinlich eingeschätzt wird.

Gleiches gilt für die Potenzialanalyse bezüglich des Vorkommens von Vögeln. Auch hier sind die allgemeinen Ausführungen zu einzelnen Vogelarten belanglos. Die Auswahl der beschriebenen Vogelarten wirkt willkürlich und kann nicht nachvollzogen werden. Die Bewertung

bezieht sich nicht auf die genannten Arten. Typische Gelzbrüter, bei denen eine

Betroffenheit durch die Knickbeeinträchtigung zu erwarten sind werden bis auf einige Ausnahmen nicht erwähnt.

Die Aussage im Kapitel „gel“, dass Haselmäuse nicht kartiert werden konnten ist durch

einen Hinweis auf die Methodik zu ergänzen. Auch hier wäre dann darzustellen wer, wann

was kartiert hat.

Da Fledermäuse in der Bestanddarstellung nicht erwähnt werden, ist nicht nachvollziehbar, wie der Gutachter zu den Ergebnis kommt, dass diese gemäß faunistischen Gutachten

nicht beeinträchtigt werden.

Hinsichtlich des Artenschutzes ist die Aussage, dass unüberwindbare artenschutzrechtliche

Hindernisse nicht zu erwarten sind nicht ausreichend. Es ist eine eindeutige Aussage

zu treffen, ob ein Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG vorliegt, der ggf. einer Ausnahme gemäß § 45 BNatSchG bedarf.

Die Berechnung der notwendigen Kompensation für die Eingriffe in den Naturhaushalt kann nicht nachvollzogen werden.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 1 a (3) der naturschutzrechtlich notwendige Ausgleich, im Bauleitplanverfahren, durch Festsetzung von Flächen und Maßnahmen zu erfolgen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Allerweltarten ergeben sich durch den Bestand der geprägt ist durch die bestehende  Biogasanlage und die Gärtnerei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird eine eindeutige Aussage getroffen werden. Die Begründung wird ergänzt.

 

 

 

Die Kompensationsmaßnahmen sind ausreichend beschrieben eine Ernzung ist nicht erforderlich.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser Boden Abfall

SG Abwasser

Keine Bedenken.

SG Gewässer

Keine Bedenken.

SG Boden

Keine Bedenken.

SG Grundwasser

Keine Bedenken.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

Keine Stellungnahme.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

./.

06.11.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Aus Sicht des FD 36.00 ist eine weitere Zufahrt zur Biogasanlage so anzulegen, dass ausreichende

Sichtverhältnisse - bei Ausfahrt auf die Straße - vorhanden sind oder geschaffen werden. Zudem sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, die das Verschmutzen der öffentlichen Straßen (z.B. durch Reifenwaschanlagen) verhindern.

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

24.10.2013

Az.:

Großenaspe-SE

Archäologisches Landesamt  Schleswig-Holstein

Keine Bedenken

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder  auffällige Bodenrbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

21.10.2013

Az.:

302

Amt Mittelholstein für Gemeinde Padenstedt

Keine Bedenken und Anregungen

./.

30.10.2013

Az.:

61-13-90-20-32 Dü

Stadt Neumünster

Keine Bedenken und Anregungen

./.

15.10.2013

Az.: II-II-1

Amt Boostedt-Richling für Gemeinde Boostedt und Heidmühlen

Keine Anregungen und Bedenken

./.

30.10.2013

Az.:

WEGE-ZWECKVERBAND

Keine Hinweise

./.

28.10.2013

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Keine Bedenken

Bei Planänderungen und Ernzungen ist das Amt erneut zu beteiligen.

./.

05.11.2013

Az.:

Gewässerpflegeverband Großenaspe-Wiemersdorf

Keine Bedenken

./.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/02/18

C:\DOKUME~1\mpiechot\LOKALE~1\Temp\3\ccdms\C5_128.docx

Stand 09.12.2013, 11:57 Uhr


 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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