Holsteiner Auenland         

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Auszug - Situationsbericht zur Unterbringung von Asylbewerbern im Amtsgebiet  

2. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Im Jahr 2013 hat die Zahl der Asyl suchenden Personen in der Bundesrepublik Deutschland erstmals wieder seit dem Balkankrieg 1991 1995 die 100.000-er Grenze überschritten. Das entsprach einem Anstieg der Antragszahlen gegenüber dem Vorjahr 2012 (64.539) von deutlich mehr als 50%.

 

Das Land Schleswig-Holstein musste im Jahr 2012 im Zuge der bundesweiten Verteilung insgesamt 2.277 Personen aufnehmen. Im Jahr 2013 waren es bereits ca. 3.700 Personen. Die genaue Zahl steht zwar noch aus, dennoch entspricht der Zuwachs einer Steigerung um mehr als 60%.

 

Diese Entwicklung hatte 2013 spürbare Auswirkungen auf die Kommunen in Schleswig-Holstein. Das Amt Bad Bramstedt-Land musste im Rahmen der Quotenverteilung (entsprechend der Einwohnerzahlen) im Jahr 2013 12 Asylbewerber aufnehmen. Damit wurden bisher im Amtsgebiet Bad Bramstedt-Land insgesamt 33 Asylbewerber untergebracht. Davon sind 23 Personen in der Gemeinde Großenaspe, 6 Personen in der Gemeinde Hardebek, eine Person in Wiemersdorf und 3 Personen in Bad Bramstedt untergebracht.

 

r das Kalenderjahr 2014 wurde durch den Kreis Segeberg mitgeteilt, dass das Amt weitere 22 Personen aufzunehmen habe. Um diese Personenzahl unterbringen zu können, werden ab 1. Februar 2014 zwei weitere Wohnungen in der Gemeinde Großenaspe angemietet. In diesen beiden Wohnungen können jeweils 7 und 8 Personen untergebracht werden.

 

Damit weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber zur Verfügung stehen, werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gebeten, Informationen über freistehenden Wohnraum in den amtsangehörigen Gemeinden mitzuteilen.


Beschluss:

 

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