Auszug - Anträge zur Tagesordnung
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Wortprotokoll |
Herr Klinger erläutert, dass die Sitzungen grundsätzlich öffentlich geführt werden müssen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.
Da unter TOP 12 keine berechtigten Interessen Einzelner vorhanden sind, kann der Tagesordnungspunkt öffentlich geführt werden.