Auszug - Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Die/der Bürgermeister/in beruft nach vorhergehender Abstimmung der Tagesordnung mit den Vorsitzenden der Fraktionen die Sitzung der Gemeindevertretung ein. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.“
§ 22 wird wie folgt geändert:
„Die Geschäftsordnung gilt mit folgenden Abweichungen sinngemäß auch für die Ausschüsse:
- Die Ausschüsse werden von den Ausschussvorsitzenden nach Information des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin einberufen.
- Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der Gemeindevertretung ist eine Ausfertigung der Einladung zu übersenden.
- Die Ausschussvorsitzenden legen nach Information mit der/dem Bürgermeister/in die Tagesordnung fest.
- Verlangen auf Aufnahme von Angelegenheiten auf die Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor Beginn der Ladungsfrist einzubringen. Sie sollen einen Beschlussvorschlag und eine Begründung enthalten. Die Anträge sind beim Ausschussvorsitzenden einzureichen.“
Mit diesen Änderungen wird die neue Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung zum Beschluss erhoben. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 20.09.1991 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |