Holsteiner Auenland         

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Auszug - Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
VO/04/2014/051 Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Die/der Bürgermeister/in beruft nach vorhergehender Abstimmung der Tagesordnung mit den Vorsitzenden der Fraktionen die Sitzung der Gemeindevertretung ein. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage.

 

§ 22 wird wie folgt geändert:

 

Die Geschäftsordnung gilt mit folgenden Abweichungen sinngemäß auch für die Ausschüsse:

  1. Die Ausschüsse werden von den Ausschussvorsitzenden nach Information des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin einberufen.
  2. Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der Gemeindevertretung ist eine Ausfertigung der Einladung zu übersenden.
  3. Die Ausschussvorsitzenden legen nach Information mit der/dem Bürgermeister/in die Tagesordnung fest.
  4. Verlangen auf Aufnahme von Angelegenheiten auf die Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor Beginn der Ladungsfrist einzubringen. Sie sollen einen Beschlussvorschlag und eine Begründung enthalten. Die Anträge sind beim Ausschussvorsitzenden einzureichen.

 

Mit diesen Änderungen wird die neue Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung zum Beschluss erhoben. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 20.09.1991 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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