Holsteiner Auenland         

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Auszug - Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek
VO/10/2014/039 Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die bisher in der Trägerschaft des Amtes durchgeführte Wahrnehmung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, wird in die Trägerschaft der Gemeinde zurückgegeben. Die Rückgabe soll mit Wirkung zum 01.06.2014 erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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