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Auszug - Aufstellungsbeschluss für eine Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "ehemalige Stellmacherei; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops" in der Gemeinde Hardebek  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek
VO/10/2014/041 Aufstellungsbeschluss für eine Klarstellungssatzung i.V. mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich "ehemalige Stellmacherei; südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops" in der Gemeinde Hardebek
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


a)      Eingangs informiert Frau Laubach von der Hofgemeinschaft Weide-Hardebek über die Absicht, weitere Wohnräume für die Bewohner der Hofgemeinschaft errichten zu wollen. Herr Petersen teilt hierzu mit, dass für die Umsetzung des o.a. Vorhabens ein vorhabenbezogener B-Plan aufzustellen wäre. Da die Gemeinde in der Vergangenheit lediglich einen B-Plan aufgestellt hat, könnte die Gemeinde vor Umsetzung des Vorhabens einen zweiten vorhabenbezogenen B-Plan aufstellen, ohne dass in der Gemeinde ein Flächennutzungsplan vorhanden ist. Sofern die Gemeinde das Vorhaben der Hofgemeinschaft mit einem vorhabenbezogenen B-Plan unterstützen will, wäre hierzu ein Durchhrungsvertrag (z.B. für Kosten- und Zeitregelung) abzuschließen. Für das B-Planverfahren wären nach überschlägiger Schätzung Kosten für den Bauleitplan in Höhe von rd. 7.000,-- € sowie weiterhin Kosten für den Ausgleich einzuplanen.

 

Nach einer Aussprache besteht auf Vorschlag von Frau Kern Einvernehmen, den noch schriftlich von der Hofgemeinschaft einzureichenden Antrag zur weiteren Beratung an den PuMA zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

 

b)      Im Hinblick auf den unter diesem Tagesordnungspunkt zu behandelnden Aufstellungsbeschluss für eine Klarstellungssatzung schließt sich zunächst eine allgemeine Aussprache an. Hierbei geht Herr Petersen insbesondere auf die von Frau Kern gestellte Frage ein, warum die ehemalige Stellmacherei dem Außenbereich zuzuordnen ist und somit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes erforderlich macht. Herr Petersen teilt hierzu mit, dass dieser Bereich von der übrigen im Zusammenhang bebaubaren Ortslage durch den vorhandenen Teich sowie Graben abgegrenzt wird und somit dem Außenbereich zuzuordnen ist. Das Gebäude der Stellmacherei genießt für sich betrachtet Bestandsschutz; im Falle der beabsichtigten Erweiterung wäre diese nur über eine Ergänzungssatzung zur Klarstellungssatzung möglich. Die sog. Klarstellungssatzung gilt für die gesamte Ortslage. Die Kosten für die Klarstellungssatzung beziffert Herr Petersen auf ca. 2.500,-- €.

 

Auf Vorschlag von Frau Kern soll der vorbereitete Beschlussvorschlag unter Ziffer 1 Satz 1 wie folgt ergänzt werden:

 

r das Gemeindegebiet wird eine Klarstellungssatzung in Verbindung mit einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Hasenkruger Kamp;südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops“ in der Gemeinde Hardebek aufgestellt.

 

Ansonsten kann der Beschlussvorschlag mit den folgenden Ziffern unverändert übernommen werden.

 

Anschließend wird der nachstehende Beschlussvorschlag zum Beschluss erhoben.

 

Beschluss:

  1. r das Gemeindegebiet wird eine Klarstellungssatzung in Verbindung mit einer Ernzungssatzung für den Bereich „Hasenkruger Kamp;südlich der Hauptstraße, westlich des Grabens und des Biotops“ in der Gemeinde Hardebek aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Zur Regelung der städtebaulichen Entwicklung

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Herr Oehmke hat wegen Befangenheit gem. § 22 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

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