Holsteiner Auenland         

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Auszug - Information zur Klärteichentschlammung durch den Wege-Zweckverband  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Lembcke begrüßt Herrn Schramm vom Wege-Zweckverband, der in Vertretung für Herrn Osnabrügge gekommen ist.

 

Herr Schramm stellt den Anwesenden sich selbst und den WZV im Bereich der Abwasserkompetenz vor.

 

Im Anschluss hält Herr Schramm einen Vortag über die unterschiedlichen Methoden der Klärteichentschlammung. Der Vortrag beschreibt

 

-          die rechtlichen Grundlagen

-          die Entnahmeverfahren

-          den Unterschied zwischen der landwirtschaftlichen und der thermischen Verwertung und gibt

-          eine Kostenübersicht.

 

Anmerkung der Protokollführung:

Die Präsentationsunterlagen von Herrn Schramm werden in der Anlage diesem Protokoll beigefügt.

 

Im Anschluss an die Präsentation folgt eine Diskussionsrunde.

Die Gemeinde Fuhlendorf hat seit ca. 20 Jahren einen Klärteich in Betrieb, welcher für 500 Einwohnergleichwerte ausgelegt ist. Dieser Klärteich muss nun dringend das erste Mal entschlammt werden. Die Gesamtmenge des zu entnehmenden Klärschlamms beträgt ca. 2.400 m³. Herr Schramm erläutert, dass der WZV die Firma Blunk als Subunternehmer beauftragen würde und diese Firma würde dann einen Entsorgungsnachweis liefern. Die Kosten der Entschlammung werden über Abwassergebühren finanziert.

 

Herr Schramm übergibt Herrn Bürgermeister Lembcke ein Angebot vom WZV in Höhe von 91.760,50 € brutto (38,23 € pro m³ brutto) für die Klärteichentschlammung. Dieser Preis ist bis zum Herbst 2015 gültig.

 

Interessierte Landwirte, die den Klärschlamm im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung auf ihre Felder aufbringen wollen, sollen sich dann an die Firma Blunk wenden.

 

Sofern sich die Gemeinde für das Angebot des WZV entscheiden sollte, benötigt dieser eine Bearbeitungszeit von 8 10 Wochen.

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss soll sich mit dem vorliegenden Angebot weiter befassen und entscheiden, ob eine Herbst- oder Frühjahrsdüngung von Vorteil wäre.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2013/04/04

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