Holsteiner Auenland         

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Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss über die vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande"  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
VO/16/2013/125 Satzungsbeschlussbeschluss über die vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschlussbeschluss über

die vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 r das Gebiet „rdlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 28.11.2013 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013, TOP 14

siehe Text aus Abgungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013, TOP 14

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013, TOP 14

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013, TOP 14

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013, TOP 14

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 28.11.2013, TOP 14

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „rdlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

14

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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